Rechtliche Anforderungen prüfen

Wie identifiziere ich die passende Nutzungsbedingung für meine Datasets?

Um Ihre Daten zu Open Data zu machen, müssen Sie für diese ein offene Nutzungsbedingung anwenden. In diesem Schritt stellen Sie sicher, dass Sie Ihr ausgewähltes Dataset rechtlich als OGD publizieren dürfen und somit eine offene Nutzungsbedingung angewendet wird. Wir begleiten Sie bei der Auswahl der richtigen Nutzungsbedingung.

1. Rechtliche Grundlage

Das folgende Prüfschema zeigt auf, welche Prüfschritte von Ihnen vorzunehmen sind, um sicherzustellen, dass das Dataset als OGD publiziert werden darf. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass legitime Schutzinteressen, wie beispielsweise Datenschutz oder der Schutz privater Geschäftsgeheimnisse, gewährleistet sind.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Fragen finden Sie in unserer begleitenden Arbeitshilfe.

Schema Arbeitshilfe-Publikation

Support

Sie können eine Frage nicht klar beantworten? Werfen Sie einen Blick in unsere Arbeitshilfe für Behörden zur Publikation von Daten als OGD. Falls Sie immer noch nicht weiterwissen, schreiben Sie uns.

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2. Auswahl der Nutzungsbedingungen

Für alle Daten auf opendata.swiss müssen offene Nutzungsbedingungen ausgewählt werden, die in Form von Symbolen dargestellt sind. Die Auswahl der richtigen Nutzungsbedingung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Grundlage. Folgende Varianten sind möglich, die den Datennutzenden angezeigt werden:

Freie Nutzung

Freie Nutzung

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Eine Quellenangabe wird empfohlen (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

Freie Nutzung. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.

  • Eine Quellenangabe wird empfohlen (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht. Kommerzielle Nutzung nur mit Bewilligung des Datenlieferanten zulässig.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.

  • Sie dürfen diesen Datensatz für kommerzielle Zwecke nutzen, sofern Sie eine entsprechende Bewilligung beim Datenlieferanten eingeholt haben.

  • Eine Quellenangabe ist Pflicht (Autor, Titel und Link zum Datensatz).

Bestimmend für die Auswahl der Nutzungsbedingung ist die gesetzliche Grundlage. Die zwei einzigen, möglichen Einschränkungen sind 1) die Pflicht zur Quellenangabe und 2) die Pflicht zum Einholen einer Bewilligung für eine kommerzielle Nutzung. Schreibt die gesetzliche Grundlage eine oder beide Einschränkungen vor, müssen sie mittels der Nutzungsbedingung kommuniziert werden.

Notieren Sie sich die richtige Nutzungsbedingung für die Publikation Ihres Datasets auf opendata.swiss. Dieses Attribut wird später in den Metadaten eingegeben.

Support

Sie sind sich unsicher, ob Sie die richtige Nutzungsbedingung ausgewählt haben? Sprechen Sie mit uns darüber.

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Nachdem Sie die richtige Nutzungsbedingung ausgewählt haben, geht es im zweiten Schritt um die technischen Anforderungen, die die Ihr Dataset erfüllen muss.